Vergütungsbericht
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme
Mit der am 13. Oktober 2010 in Kraft getretenen „Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten“ (InstitutsVergV) präzisiert das Bundesministerium der Finanzen die Anforderungen an die Vergütungssysteme der Finanzinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes. Die Verordnung gilt für alle Mitarbeiter der DVB und zwar an allen Standorten.Kein „bedeutendes Institut"
Die InstitutsVergV unterscheidet zwischen bedeutenden und nicht bedeutenden Instituten, für die unterschiedlich strenge Anforderungen gelten. Banken wie die DVB, die zu den Bilanzstichtagen der letzten drei Geschäftsjahre eine Bilanzsumme von mindestens„Risk Taker"
Gemäß § 5 der InstitutsVergV gelten zusätzliche Anforderungen für Mitarbeiter, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank haben (sogenannte Risk Taker). Jedes Institut ist aufgefordert, im Rahmen einer Selbsteinschätzung zu überprüfen und festzulegen, wer als Risk Taker zu sehen ist. Der Vorstand hat diese Selbsteinschätzung bereits im Dezember 2009 vorgenommen und im Dezember 2010 aktualisiert. MehrAllgemeine Anforderungen der InstitutsVergV
Auch für Institute wie die DVB, die im Sinne der Verordnung nicht als bedeutendes Institut zu klassifizieren sind, gelten die allgemeinen Anforderungen an Vergütungssysteme gemäß § 3 der InstitutsVergV. Der Vorstand hat die dort genannten Vergütungsaspekte diskutiert und wie folgt eingeschätzt: MehrVergütungsausschuss
Die DVB hat freiwillig einen Vergütungsausschuss gebildet. Dieser hat dem Aufsichtsrat erstmals im November 2010 seine Analyse der Vergütungssysteme präsentiert. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die Regelungen angemessen sind und die Ziele der DVB fördern, wobei gleichzeitig keine Anreize zur Aufnahme unverhältnismäßig hoher Risiken gesetzt werden.