Angaben gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 6 HGB

Bezüglich der Ernennung und Abberufung von Vorstandsmit­gliedern wird auf die §§ 84 und 85 Aktiengesetz (AktG) sowie § 7 Abs. 3 der Satzung verwiesen. Die Satzung der DVB Bank SE wird gemäß §§ 133 und 179 AktG durch Beschlüsse der Hauptversammlung geändert.

Angaben gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 7 HGB

Der Vorstand hat gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung „Genehmigtes Kapital 2010" die Befugnis, das Grundkapital bis zum 8. Juni 2015 um bis zu 50 Mio € zu erhöhen. Darüber hinaus ist das Grundkapital gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung um bis zu 25 Mio € zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2010"). Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Die DVB Bank SE ist aufgrund eines Beschlusses der Ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG weiterhin ermächtigt, bis zum 8. Juni 2015 zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen.

Weitere Angaben gemäß 315 Abs. 4 HGB

Die Vorschriften des § 315 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 HGB werden im Anhang auf der Seite 182 behandelt. Die Vorschriften des § 315 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2, 4, 5, 8 sowie 9 HGB sind 2010 für die DVB tatbestandlich nicht erfüllt.