Erläuternde übernahmerechtliche Angaben
Angaben gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 6 HGB
Bezüglich der Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern wird auf die §§ 84 und 85 Aktiengesetz (AktG) sowie § 7 Abs. 3 der Satzung verwiesen. Die Satzung der DVB Bank SE wird gemäß §§ 133 und 179 AktG durch Beschlüsse der Hauptversammlung geändert.Angaben gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 7 HGB
Der Vorstand hat gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung „Genehmigtes Kapital 2010" die Befugnis, das Grundkapital bis zum 8. Juni 2015 um bis zuDie DVB Bank SE ist aufgrund eines Beschlusses der Ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG weiterhin ermächtigt, bis zum 8. Juni 2015 zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen.
